Nachdem wir die Einreise in die USA erfolgreich überstanden haben, können wir einen kurzen Rückblick auf das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) werfen. Dieses ist für alle Reisenden in die USA notwendig, um visumfrei einreisen zu dürfen, was für private Reisen von weniger als 90 Tagen der Fall ist. Das Ausfüllen des Formulars an sich erfolgt recht problemlos und ist schnell erledigt. Was jedoch etwas länger brauchen könnte, ist die Entscheidung, ob die 7 Fragen zum persönlichen Hintergrund ernst gemeint sind.
Aber gehen wir diese doch einfach mal der Reihe nach durch:
A) Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit, an einer körperlichen oder geistigen Störung, oder betreiben Sie Drogenmissbrauch oder sind drogenabhängig?
Diese Frage hat bei der Beantwortung einige Zeit benötigt, insbesondere, da ich versucht habe, die Erklärung auf der ESTA-Seite zu verstehen. Diese umschreibt die Fragestellung so schwammig, dass jeder Schwamm als hydrophob zu bezeichnen ist. Komprimiert man die Aussage, bleibt als Essenz übrig: Sind Sie bescheuert?
Natürlich nicht!
B) Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?
Nachdem wir schon mal geklärt haben, ob ein Dachschaden vorliegt, richtet sich diese Frage voraussichtlich an Politiker oder angestellte anderer Regierungsorganisationen. Schon schlimm, wenn man sich als Antragsteller ernsthaft fragt, was da geraucht wurde, obwohl genau das eigentlich ja von einem selber in Erfahrung gebracht werden soll. Der zweite Teil deckt sich dann aber doch wieder in Kurzfassung mit den einleitend erwähnten Institutionen, weshalb man diese Frage kurz auch hätte wie folgt formulieren können: Sind Sie kriminell?
Natürlich nicht!
C) Waren Sie jemals oder sind Sie gegenwärtig an Spionage- oder Sabotageakten, an terroristischen Aktivitäten oder an Völkermord beteiligt, oder waren Sie zwischen 1933 und 1945 in irgendeiner Weise an Verfolgungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Naziregime oder dessen Verbündeten beteiligt?
Wer bis hierhin noch ernsthaft Antworten konnte, wird es spätestens mit der dritten Frage extrem schwer haben. Kurz um: Wollen Sie eine Runde „Globaler, thermonuklearer Krieg“ spielen?
Nein, wir wissen doch schon, wie das ausgeht!
Obwohl, geht ja eigentlich noch weiter: Denn seien wir mal ehrlich: Welcher Spion, Saboteur, Terrorist oder anderweitig Kriminelle gibt freiwillig zu, dass er spioniert, sabotiert, terroristische Anschläge verüben will, oder anderweitig das Gesetz brechen wird? Die einzige Personengruppe, die mir auf Anhieb dazu einfällt sind … Ach lassen wir das 😉
D) Beabsichtigen Sie, in den Vereinigten Staaten einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen, oder wurden Sie jemals vom Aufenthalt in den USA ausgeschlossen und abgeschoben, oder wurden Sie aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen, oder haben Sie sich auf Grund von Täuschung oder Falschangaben ein Visum oder Zutritt zu den Vereinigten Staaten verschafft oder haben den Versuch dazu unternommen?
Nach dem wir die geistige Konstitution und die Kriminalakten abgearbeitet haben, geht’s nun ans Geldverdienen. Diese Frage ist, unter Beachtung der Einreise-Bestimmungen für visumfreies Reisen in die USA wenigstens nachvollziehbar. Aber muss man das gleich so übertreiben? So erweckt das den Eindruck, als ob man die Absicht hätte, das Geld aus dem Land zu tragen.
Wo kämen wir da hin? Natürlich NIEMALS!
E) Haben Sie jemals eine Person mit U.S.-Staatsbürgerschaft daran gehindert, das ihr gerichtlich zustehende Sorgerecht für ein Kind auszüben, oder haben Sie ihr dieses Sorgerecht vorenthalten oder verweigert?
Ich fasse zusammen: Sind sie verfassungsfeindlich?
Nein, auch wenn diese Frage bei einigen Regierungsmitgleidern durchaus ausfiltern dürfte …
F) Wurde Ihnen jemals ein Visum für die Vereinigten Staaten oder die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert oder Ihr Visum für die Vereinigten Staaten nachträglich für ungültig erklärt?
Wer bis hierhin durchgehalten hat, kann sich glücklich schätzen. Insbesondere, wenn er bereits einmal diese Prozedur über sich ergehen lassen hat. Im Kontext der vorigen Fragen wäre „Wollten wir Sie schon mal nicht mehr haben?“ dann doch die passendere Frage gewesen.
G) Haben Sie jemals Anspruch auf Immunität vor Strafverfolgung erhoben?
Bliebe noch die letzte Frage: „Sind Sie auf der Flucht und wollen jetzt von uns Schutz haben?“ – In Anbetracht dessen, dass ESTA seit September $14 „Tourismusförderungsgebühr“ kostet, könnte man das durchaus als Schutzgeld fehlinterpretieren.
Fasst man also etwas zynisch zusammen, könnte durchaus der Eindruck entstehen, die USA möchte keine Touristen … Nunja, wer weiß …